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Max Payne 2 und die USK


Endlich zeigen sich die Vorzüge des neuen Jugendschutzgesetztes. Jetzt, wo die Publisher die BPjM nicht mehr ganz so fürchten müssen, wie früher, können sie sich auch trauen ihre Spiele ungeschnitten zu veröffentlichen.
Genau das macht Take 2 mit seinem Actionkracher Max Payne 2: The Fall of Max Payne. Dieser bekam jetzt von der USK „keine Jugendfreigabe gemäss § 14 JuSchG“, was soviel bedeutet, dass es nur an Personen über 18 Jahren verkauft werden darf, dafür aber uncut ist.

10.10.2003, 18:14 [Sebastian]