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Übergangszeit des JuschG verlängert


Es gibt Neuigkeiten aus dem Paragraphen-Jungel: Die Übergangsfrist zur Kennzeichnung von Computer- und Videospielen im Handel wurde verlängert. Dies betrifft allerdings nur Produkte, die ab 6 Jahren, ab 12 Jahren oder ohne Altersbeschränkung zugelassen sind. Diese Games dürfen nun noch bis Ende 2004 verkauft werden, auch wenn sie noch nicht den gesetzlich vorgeschrieben Aufdruck der jeweiligen Altersbegrenzung tragen.
Spiele, die "ohne Jugendfreigabe" im Laden stehen, können auch dort verbleiben, da diese, unabhängig von der verlangten Kennzeichnung auf dem Datenträger selbst, so oder so nur an Erwachsene verkauft werden dürfen.

Nur die Spiele, die eine Altersfreigabe ab 16 Jahren bekommen haben, sind in der Schwebe, sofern sie noch nicht mit der korrekten Kennzeichnung versehen sind. Diese dürfen momentan nur an Personen 18 verkauft werden.

Einen besonderen Service bietet uns Sony Computer Entertainment Deutschland. Seit 10.6.2003 bietet das Unternehmen für interessierte Eltern und Jugendliche eine kostenlose Hotline unter der Nummer 0800-766 97 72 an.

24.10.2003, 18:05 [Tom]